Wer mich kennt, weiß, dass ich wahrlich kein Freund davon bin, mit dem Rad bei Rot über die Ampel zu brettern oder ohne Licht durch die Stadt zu fahren. Entsprechend kann ich auch nicht viel dagegen sagen, dass mit Beginn des Mai Verkehrsdelikte nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer deutlich teurer geworden sind. Auch Punkte kann es für uns Radler geben – zu Recht. Doch einige Punkte kann ich nicht nachvollziehen.
Nehmen wir den Punkt „Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt“. Läppische 20 Euro kostet das ganze, mit Gefährdung anderer 25 Euro. Dabei ist es in meinen Augen gerade in einer Großstadt saugefährlich, im Dunkeln zu fahren – womöglich noch in dunklen Klamotten. Damit ist das ganze genau so teuer wie „Nichtbenutzung des vorhandenen beschilderten Radwegs“. Nun ja. Was mag gefährlicher sein? Auch die Benutzung des Handys am Lenker kostet ab sofort 25 Euro – gibt aber immerhin keine Punkte.
Punkte können wir aber auch sammeln. Die Bußgeldgrenze dafür liegt nun bei 60 Euro. Das ist etwas bei einer roten Ampel der Fall, die man überfährt (richtig so!) oder beim missachten einer Bahnschranke (350 Euro, wer das macht, dem ist auch nicht zu helfen).
Der ADFC hat im Pressebereich eine Tabelle mit allen Verstößen für Radfahrer zusammengestellt, die ich hier weiterreiche.
Tatbestand |
Bußgeld |
Mit Behinderung anderer |
Mit Gefährdung anderer |
Unfall oder Sachbesch. |
Punkte |
Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
35 Euro |
|
Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zugelassener Richtung |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
35 Euro |
|
Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
35 Euro |
|
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs |
15 Euro |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
|
Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit | 15 Euro | – | – | – | |
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst | 15 Euro | – | – | – | |
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereichs |
15 Euro |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
|
Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren |
15 Euro |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
|
Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen |
15 Euro |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
|
Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert |
– |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
|
Freihändig fahren |
5 Euro |
– |
– |
– |
|
Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen |
5 Euro |
– |
– |
– |
|
Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger |
5 Euro |
– |
– |
– |
|
Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit |
20 Euro |
– |
25 Euro |
35 Euro |
|
Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt |
20 Euro |
– |
25 Euro |
35 Euro |
|
Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit |
15 Euro |
– |
– |
– |
|
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 80 Euro | – | – | – | 1 |
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet |
25 Euro |
– |
– |
– |
|
Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung) |
25 Euro |
– |
– |
– |
|
Missachtung des Rotlichts an der Ampel |
60 Euro |
– |
100 Euro |
120 Euro |
1 |
Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot |
100 Euro |
– |
160 Euro |
180 Euro |
1 |
Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert |
350 Euro |
– |
– |
– |
2 |
Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht |
40 Euro |
– |
– |
– |
0 |
In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet |
– |
– |
20 Euro |
– |
|
Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war |
10 Euro |
– |
– |
– |
(Zusammengestellt vom ADFC. Gültig ab 1. Mai 2014. Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, 10. Auflage 2014, und Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 23.04.2014)
Bußgelder bringen nix wenn sie niemand eintreibt. Im Autofahrer Milieu ist es ja auch durch die Punkteänderung von einer „Gefährdung“ für Berufskraftfahrer gesprochen. Mit anderen Worten: Diese Gruppe verbiegt sowieso immer die Ordnung und hält sich nur dran während sie Kontrollen bemerkt. Und die manchmale wo sie es nicht bemerken ist dann die „Gefährung“.
Was zählt eigentlich als „Benutzung eines Mobiltelefons“? Alles nur Telefonieren oder auch Navi?
>Freihändig fahren – 5 Euro
Das find ich besonders lustig, vorallem der Betrag dazu ;)
>Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren
Was mach ich wenn ich links abbiegen will?
>Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zugelassener Richtung
Interessant ist das man deswegen am meisten Angehupt wird wenn auf der anderen Seite ein Radweg zu sein „scheint“. Ich bin mir rechtlich auch immer noch unsicher ob ein linksseitiges Blaues Schild nun für mich gilt oder ob noch ein „in beiden Richtungen“ Pfeil darunter sein _muss_.
Wie der Zufall so will hab ich außerdem gerade etwas interessantes gelesen. Kennt ihr schon den „Idaho stop“? (Wikipedia!)