Neue Bußgelder für Radfahrer – es wird teuer

Wer mich kennt, weiß, dass ich wahrlich kein Freund davon bin, mit dem Rad bei Rot über die Ampel zu brettern oder ohne Licht durch die Stadt zu fahren. Entsprechend kann ich auch nicht viel dagegen sagen, dass mit Beginn des Mai Verkehrsdelikte nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer deutlich teurer geworden sind. Auch Punkte kann es für uns Radler geben – zu Recht. Doch einige Punkte kann ich nicht nachvollziehen.

Nehmen wir den Punkt „Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt“. Läppische 20 Euro kostet das ganze, mit Gefährdung anderer 25 Euro. Dabei ist es in meinen Augen gerade in einer Großstadt saugefährlich, im Dunkeln zu fahren – womöglich noch in dunklen Klamotten. Damit ist das ganze genau so teuer wie „Nichtbenutzung des vorhandenen beschilderten Radwegs“. Nun ja. Was mag gefährlicher sein? Auch die Benutzung des Handys am Lenker kostet ab sofort 25 Euro – gibt aber immerhin keine Punkte.

Punkte können wir aber auch sammeln. Die Bußgeldgrenze dafür liegt nun bei 60 Euro. Das ist etwas bei einer roten Ampel der Fall, die man überfährt (richtig so!) oder beim missachten einer Bahnschranke (350 Euro, wer das macht, dem ist auch nicht zu helfen).

Der ADFC hat im Pressebereich eine Tabelle mit allen Verstößen für Radfahrer zusammengestellt, die ich hier weiterreiche.

Tatbestand

Bußgeld

Mit Behinderung anderer

Mit Gefährdung anderer

Unfall oder Sachbesch.

Punkte

Nichtbenutzung des vor­handenen, beschilderten Radwegs

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

Benutzung des be­schilderten Rad­weges in nicht zugelas­sener Richtung

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

Befahren einer Einbahn­straße in nicht vor­geschrie­bener Fahrt­richtung

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

Befahren einer nicht frei­gege­benen Fuß­gänger­zone oder eines Gehwegs

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Befahren einer frei­gege­benen Fuß­gänger­zone oder eines Geh­wegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit 15 Euro
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst 15 Euro
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahr­räder ge­sperrten Bereichs

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Trotz vorhandener Schutz­streifen­markierung nicht auf der rechten Seite gefahren

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Freihändig fahren

5 Euro

Beför­derung eines Kindes auf einem Fahr­rad ohne vor­geschrie­bene Sicher­heits­vorrich­tungen

5 Euro

Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem ein­sitzigen Fahr­rad oder im Anhänger

5 Euro

Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahr­rad nicht vor­handen oder nicht betriebs­bereit

20 Euro

25 Euro

35 Euro

Beleuchtung trotz Dunkel­heit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder ver­schmutzt/verdeckt

20 Euro

25 Euro

35 Euro

Bremsen oder Klingel ent­sprechen nicht den Vor­schriften, sind nicht vor­handen oder betriebs­bereit

15 Euro

Fahrzeug nicht vorschrifts­mäßig, dadurch Verkehrs­sicherheit wesentlich beein­trächtigt 80 Euro 1
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizei­beamten nicht beachtet

25 Euro

Benutzung eines Mobil­telefons (ohne Frei­sprech­einrich­tung)

25 Euro

Missachtung des Rotlichts an der Ampel

60 Euro

100 Euro

120 Euro

1

Die Ampel war bereits län­ger als eine Sekunde rot

100 Euro

160 Euro

180 Euro

1

Bahn­über­gang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert

350 Euro

2

Fußgängern am Fuß­gänger­über­weg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht

40 Euro

0

In Fuß­gänger­zone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet

20 Euro

Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beein­trächtigt war

10 Euro

(Zusammengestellt vom ADFC. Gültig ab 1. Mai 2014. Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, 10. Auflage 2014, und Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 23.04.2014)


1 thoughts on “Neue Bußgelder für Radfahrer – es wird teuer”

  1. Bußgelder bringen nix wenn sie niemand eintreibt. Im Autofahrer Milieu ist es ja auch durch die Punkteänderung von einer „Gefährdung“ für Berufskraftfahrer gesprochen. Mit anderen Worten: Diese Gruppe verbiegt sowieso immer die Ordnung und hält sich nur dran während sie Kontrollen bemerkt. Und die manchmale wo sie es nicht bemerken ist dann die „Gefährung“.

    Was zählt eigentlich als „Benutzung eines Mobiltelefons“? Alles nur Telefonieren oder auch Navi?

    >Freihändig fahren – 5 Euro
    Das find ich besonders lustig, vorallem der Betrag dazu ;)

    >Trotz vorhandener Schutz­streifen­markierung nicht auf der rechten Seite gefahren
    Was mach ich wenn ich links abbiegen will?

    >Benutzung des be­schilderten Rad­weges in nicht zugelas­sener Richtung
    Interessant ist das man deswegen am meisten Angehupt wird wenn auf der anderen Seite ein Radweg zu sein „scheint“. Ich bin mir rechtlich auch immer noch unsicher ob ein linksseitiges Blaues Schild nun für mich gilt oder ob noch ein „in beiden Richtungen“ Pfeil darunter sein _muss_.

    Wie der Zufall so will hab ich außerdem gerade etwas interessantes gelesen. Kennt ihr schon den „Idaho stop“? (Wikipedia!)

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