Parken auf dem Radweg ist künftig auch offiziell eine Verkehrsgefährdung

Radstreifen auf der Fahrbahn sind eine großartige Erfindung. Man muss sich nicht über den schlechten Zustand der Radwege auf dem Bürgersteig ärgern, muss keine Angst haben, von den Autos hinter den parkenden Fahrzeugen nicht gesehen zu werden und ist dank Teerbelag auch schneller unterwegs. Doch immer wieder bringen einen Autofahrer in eine gefährliche Situation – dann, wenn sie sich auf den Radweg stellen weil es ja ein ach so schöner Parkplatz ist. Die Ausreden „Ja aber ich bin doch nur kurz…“ hilft dem Radfahrer, der sich wegen des Hindernisses in den laufenden Verkehr einfädeln muss und sich dabei mitunter in Lebensgefahr begibt.

Morgen entscheidet der Bundesrat über eine Gesetzesänderung, die dieses Verhalten von Autofahrern härter bestraft. Doch auch wird Radfahrer werden verstärkt zur Kasse gebeten – wenn wir uns falsch verhalten.

Für Autofahrer heißt das: Parken auf dem Radweg kostet künftig bis zu 30 Euro und wird als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet. Das ist sehr begrüßenswert. Jetzt muss nur noch die Polizei (zumindest in Berlin) damit beginnen, dieses Verbot auch wirklich durchzusetzen und zu sanktionieren, andernfalls haben wir einen weiten zahnlosen Tiger in unserer Gesetzgebung. Ich befürchte allerdings, dass die Polizei nur dort einschreiten wird, wo schon etwas passiert ist.

Für uns Radfahrer wird auch einiges teurer:

  • Fahren auf Gehweg:10 bis 20 Euro (bisher 5-10 Euro)
  • Rechte  Spur nicht benutzt:15-40 Euro (10 – 35 Euro)
  • Radweg nicht benutzt: 20 – 35 Euro  (15 – 30 Euro)
  • Einbahnstraße in falscher Richtung benutzt: 20 – 35 Euro (15 – 35 Euro)
  • Fahren in Fußgängerzone: 15 – 30 Euro (10 – 25 Euro)
  • Fahren ohne Licht: 20 Euro (15 Euro).

Insbesondere das Fahren ohne Licht kommt mir persönlich zu billig weg. Ich kann nicht verstehen, wieso ein lebensgefährliches Verhalten und eine Gefährdung anderer (Fußgänger wie Autofahrer) billiger ist, als das Nichtbenutzen eines Radweges. Zudem muss man hoffen, dass die Polizei künftig verstärkt weiß, wann ein Radweg überhaupt ein Radweg ist. Kleiner Tipp: Ein blaues Schild mit zwei Personen drauf und dem Zusatz „Radfahrer erlaubt“ ist kein Radweg. Ach so: und zumutbar muss der Radweg auch noch sein. Nicht von Schnee geräumt oder mehr Schlaglöcher und Wurzeln als Teer gilt gemeinhin als nicht zumutbar.

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